Flüchtlingshilfe in Freisbach

  1. Wohnraum bieten
  2. Objektbetreuung bieten
  3. Hilfen im Alltag (Wie trenne ich Müll, Einkaufen)
  4. Sprachunterricht
  5. Behördengänge/Schriftverkehr
  6. Koordinierung und Begleitung der Arztbesuche
  7. Schule und Kinderbetreuung
  8. Fahrräder
  9. Sport- und Freizeitaktivitäten
  10. Arbeitsgelegenheiten
  11. Kenntnisse über Land, Region und Ort
  12. Organisation von Spenden
  13. Versicherungsschutz für Personen im Bereich der Flüchtlingshilfe

Wohnraum bieten

Das ist Aufgabe der Verbandsgemeinde. Die Verbandsgemeinde Lingenfeld sucht jedoch regelmäßig und fortlaufend nach anzumietendem Wohnraum.

Objektbetreuung bieten

Das ist Aufgabe der Verbandsgemeinde.

Hilfen im Alltag (Wie trenne ich Müll, Einkaufen)

Oftmals ist Flüchtlingen der korrekte Umgang mit Haushaltsgeräten nicht geläufig. Eine erste Einweisung ist sehr wichtig. Wie funktioniert eine Waschmaschine, Kühlschrank, Staubsauger oder eine Mikrowelle. Themen wie Mülltrennung oder Energie sparen sind häufig unbekannt.

Bei regelmäßigen Besuchen in den Unterkünften können offene Fragen geklärt und Hilfestellungen gegeben werden. Wir suchen auf diesem Weg Paten, die regelmäßig unsere wohnhaften Flüchtlinge besuchen und ihnen mit Hilfestellungen im Alltag zur Seite stehen.

Sprachunterricht

Asylbewerber leben oft schon lange in Deutschland, bis sie die Asylanerkennung bekommen, deshalb müssen zum Erlernen der Sprache im Vorfeld andere Wege gegangen werden, denn ohne Sprachkenntnisse können Asylbewerber im täglichen Leben nicht zurechtkommen.

Sprachlehrkräfte oder sprachbegabte Menschen, die unseren Flüchtlingen die deutsche Sprache näher bringen, damit sie sich im Alltag besser verständigen können. Zum Deutsch lernen im Alltag trägt jede Möglichkeit der Auseinandersetzung mit der deutschen Sprache bei. Dialog, Wortschatzübungen und vieles mehr kann jeder Helfer auf seine Art und Weise anbieten.
Begriffe üben auf Spaziergängen, Benennung in Kinderbüchern anhand von Bildern oder durch Gespräche zueinander finden, sind nur ein paar Beispiele. Vor allem aber sind Deutschkurse – in ehrenamtlicher Tätigkeit wichtig. Auch sind Dolmetscher, die bereits bei der Ankunft und bei der weiteren Betreuung übersetzen um wichtige Informationen vermitteln zu können, immer gerne gesehen.
Ansprechpartner sind Karen Postel oder Benjamin Weigel.




    Zudem wird die Gemeinde Freisbach am Montag dem 19.Oktober ab 14:00 Uhr den Gemeindesaal für den „Schulanfang“ für die Flüchtlinge bereitstellen.

    Behördengänge/Schriftverkehr

    Begleitung bei Behördenangelegenheiten sowie Unterstützung und Hilfe beim Verfassen von Briefen, Ausfüllen von Formularen etc. wäre eine große Hilfe. Für die Kommunikation mit Verwaltungen wäre es hilfreich, wenn pro Unterkunft eine Kontaktperson benannt werden könnte. Diese sollte telefonisch oder per Email erreichbar sein. Asylbewerber sollen sich umgehend an einen Ansprechpartner wenden können, wenn sie Post erhalten, denn oftmals ist ein schnelles Handeln erforderlich, um wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen.

    Koordinierung und Begleitung der Arztbesuche

    In der Regel sind Asylbewerber bei Krankheit auf Unterstützung angewiesen, z.B. Hilfe beim Vereinbaren eines Arzttermins. Zumindest in der Anfangszeit sollten Asylbewerber beim Arztbesuch begleitet werden, sofern sie damit einverstanden sind. Hilfestellungen bei der Medikation und Therapie sind oft nötig. Für die Notfalleinweisung in ein Krankenhaus ist kein Krankenbehandlungsschein notwendig. Das Krankenhaus sendet einen Antrag auf Übernahme der Krankenhauskosten an die Verwaltung.

    Schule und Kinderbetreuung

    In Deutschland ist Schule Pflicht. Das gilt auch für Flüchtlingskinder. Sie müssen zur Schule gehen, auch wenn sie kein Deutsch verstehen. Oft gibt es Probleme den Anforderungen in der Schule gerecht zu werden. Ein Ansprechpartner für die Schule ist hier hilfreich. Über das Gesetz der „Bildung und Teilhabe“ können auch Asylbewerber Leistungen erhalten.
    Haben kleinere Kinder von Flüchtlingen einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz?
    Kinder von Flüchtlingsfamilien haben wie alle anderen Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.  
    Träger von Kindertagesstätten können unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Jugendamtes pro Einrichtung, die mindestens zwei Gruppen verfügt, befristet bis zum 31.12.2016 zwei Kinder zusätzlich aufnehmen. Die Ortsgemeinde Freisbach sucht händeringend Menschen, die als Ansprechpartner für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung stehen.

    Fahrräder

    Asylbewerber sind im gesamten Dorf verteilt untergebracht und sind auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel sind hoch. Eine Fahrt mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln nach Schwegenheim und zurück kostet ca. 9,00 Euro. Für Asylbewerber ist das eine Menge Geld. Ein Fahrrad ist in der Regel das erste und günstigste Fortbewegungsmittel. Einige Flüchtlinge müssen das Fahrrad fahren jedoch erst erlernen. Auch eine Einführung in die Verkehrsregeln ist hilfreich. Eventuell kann zusammen mit der Verkehrspolizei ein Fahrradkurs angeboten werden. Bei Fahrradreparaturen wird Hilfe benötigt, da weitestgehend technische Kenntnisse und Werkzeug fehlen.
    Ansprechpartner ist Alex Kessel.



      Sport- und Freizeitaktivitäten

      Beim Sport und bei anderen Freizeitaktivitäten lernen sich Menschen kennen und knüpfen Kontakte. Integration gelingt daher am besten, wenn wir Flüchtlinge in die örtlichen Vereine einbinden.
      So entstehen Brücken zwischen unterschiedlichen Kulturen, Vorurteile schwinden, gegenseitiges Vertrauen wächst und es entwickelt sich ein Gefühl von Gemeinschaft.

      Im Zuge einer verbindlichen – gerne auch unentgeltlichen – Vereinsmitgliedschaft sind Flüchtlinge in aller Regel gegen Unfälle versichert.

      Wir suchen Menschen, die Kontakt mit Sportvereinen und Freizeiteinrichtungen aufnehmen, um unseren Flüchtlingen Freizeitaktivitäten zu ermöglichen

      Arbeitsgelegenheiten

      In den ersten neun Monaten nach der Ankunft besteht für Asylbewerber ein Arbeitsverbot. Danach können sie einen Job übernehmen, den kein deutscher Staatsbürger, EU-Bürger oder Asylberechtigter Bürger übernehmen will. Damit das klappt, müssen Ausländeramt und Agentur für Arbeit zustimmen. Der Verdienst wird dann mit den Leistungen, die er bereits erhält, verrechnet. Während der ersten neun Monate besteht jedoch die Möglichkeit, sogenannte „gemeinnützige Arbeiten“ bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern auszuüben.

      Arbeitsgelegenheiten sollen dazu dienen, Asylbewerber während der Wartezeit auf die Asylentscheidung sinnvoll zu beschäftigen. Für die Arbeitsgelegenheit /gemeinnützige Arbeit wird zusätzlich zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine gesetzlich geregelte Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,05 EUR pro Stunde bezahlt.

      Ein Arbeitsverhältnis oder sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis wird nicht geschaffen.
      Wir suchen Personen, die bereit sind sich um ein Angebot an Arbeitsgelegenheiten zu kümmern.

      Kenntnisse über Land, Region und Ort

      Die Pfalz ist schön. Unsere Heimat ist immer eine Reise wert. Unsere Umgebung kann einige Sehenswürdigkeiten und Eigenheiten bieten. Das wissen jedoch die Flüchtlinge nicht. Woher auch?
      Wir suchen Menschen, die Flüchtlinge Kentnisse und Besonderheiten über Ort, Gemeinde, Region und Land vermitteln.

      Organisation von Spenden

      Die Spendenbereitschaft der Bevölkerung ist sehr groß. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle bedanken. Neben Geldspenden werden viele Sachspenden wie Möbel, Kleidung, Fahrräder oder Haushaltsgegenstände angeboten. Mit Bargeldspenden können nötige Gegenstände schnell besorgt werden.
      Sachspenden jedoch müssen vorher begutachtet, sortiert, abgeholt und zwischengelagert werden. Hierbei benötigen wir Hilfe und Unterstützung.
      Zum Um- und Einladen stehen die Asylbewerber dabei meist selbst sehr gerne zur Verfügung. Wir suchen Personen, die Gegenstände begutachten, verwalten und verteilen.
      Die Verteilung und Sortierung der Sach- und Kleiderspenden organisiert Willi Schöneberger



        Versicherungsschutz für Personen im Bereich der Flüchtlingshilfe

        Von einer Kommune für die Flüchtlingshilfe eingesetzte Personen stehen, wenn sie im Auftrag der Kommune „wie Beschäftigte“ tätig werden, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
        Voraussetzung ist, dass die Personen unter „Regie“ der Kommune tätig werden, d.h. die Personen müssen bei der Kommune bekannt sein und ihren Arbeitsauftrag von dort erhalten.
        Es handelt sich nicht um ein „Ehrenamt“ in dem Sinne, dass ein „Amt“ verliehen wird.

        Auch Personen, die für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften oder für privatrechtliche Organisationen im Auftrag ehrenamtlich tätig sind, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

        Voraussetzung ist ein Auftrag oder eine ausdrückliche Einwilligung der Kommune, dass diese „Organisation“ in der Flüchtlingshilfe tätig wird.
        Zuständiger Versicherungsträger ist in beiden Fällen die Unfallkasse.

        Ehrenamtliche und freiwillig Tätige, die nicht einer „Organisation“ angeschlossen und nicht durch die Kommune bereits gesetzlich unfallversichert sind, sind über die subsidiäre Unfall- Und Haftpflichtversicherung des Landes Rheinland-Pfalz abgesichert (Ehrenamtsversicherung).