Liebe Freisbacher,
seit Dienstag, 24. März, gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Verordnung im Kampf gegen das Corona-Virus.
Die bisher gültigen Allgemeinverfügung des Landkreises Germersheim sind aufgehoben. Zwischen der neuen landesweiten Corona-Bekämpfungsverordnung und der bisherigen Allgemeinverfügung des Landkreises Germersheim bestehen nur kleinere Unterschiede in den Details. Der wichtigste: Parks und Grünanlagen, deren Betreten bislang generell verboten war, sind nun wieder offen – allerdings nur unter den bekannten Vorgaben. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist demnach nur alleine, mit einer weiteren Person oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben, gestattet. Zu anderen Personen ist in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
Auf einer eigenen Übersichtsseite haben wir die wichtigsten Fragen zur aktuellen Lage in unserem Ort und dem Landkreis zusammengefasst.
Weiter Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Landkreises Germersheim in einer detaillierten Übersicht.
Ihr
Peter Gauweiler